Beförderungsbedingungen
Der Bürgerrufverkehr Dettingen an der Erms ist ein gemeinnütziges Angebot zur Unterstützung der Mobilität in unserer Region. Um einen reibungslosen und angenehmen Ablauf für alle Fahrgäste zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Regelungen zu beachten.
1. Allgemeine Verhaltensregeln
- Bitte verhalten Sie sich während der Fahrt rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrgästen und dem Fahrpersonal.
- Folgen Sie den Anweisungen des Fahrpersonals.
- Halten Sie sich während der Fahrt an Ihrem Sitzplatz auf und schnallen Sie sich an.
- Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in Absprache mit dem Fahrpersonal erlaubt.
2. Buchung und Pünktlichkeit
- Bitte buchen Sie Ihre Fahrt rechtzeitig im Voraus.
- Seien Sie pünktlich am vereinbarten Abholort.
- Bei Verspätungen kann eine Beförderung nicht garantiert werden.
- Stornieren Sie nicht benötigte Fahrten bitte so früh wie möglich, damit andere Fahrgäste den Platz nutzen können.
3. Ausschluss von der Beförderung
In folgenden Fällen kann die Beförderung abgelehnt oder abgebrochen werden:
- Alkoholisierung oder Drogeneinfluss: Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Mangelnde Körperhygiene: Bei stark beeinträchtigender Körperhygiene, die anderen Fahrgästen nicht zumutbar ist, behalten wir uns vor, die Beförderung abzulehnen.
- Aggressives oder beleidigendes Verhalten: Personen, die sich aggressiv, beleidigend oder bedrohend gegenüber anderen Fahrgästen oder dem Fahrpersonal verhalten, werden nicht befördert.
- Gefährdung der Sicherheit: Bei Verhaltensweisen, die die Sicherheit der Fahrt oder anderer Personen gefährden könnten.
- Nichtbefolgen von Anweisungen: Bei wiederholter Missachtung der Anweisungen des Fahrpersonals.
4. Mitnahme von Gegenständen
- Handgepäck und kleine Einkäufe können mitgenommen werden, sofern sie sicher verstaut werden können.
- Sperrige Gegenstände können nur nach vorheriger Absprache und bei ausreichend Platz mitgenommen werden.
- Gefährliche Gegenstände und Substanzen sind von der Beförderung ausgeschlossen.
- Für mitgeführte Gegenstände sind die Fahrgäste selbst verantwortlich.
5. Mitnahme von Tieren
- Kleine Haustiere in geeigneten Transportbehältern können nach vorheriger Anmeldung mitgenommen werden.
- Blindenführhunde und Assistenzhunde sind selbstverständlich willkommen.
- Die Mitnahme größerer Tiere ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
6. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
- Wir unterstützen gerne mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen.
- Bitte teilen Sie uns bei der Buchung mit, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen.
- Gehhilfen (z.B. Rollatoren, Gehstöcke) werden selbstverständlich befördert, sofern sie sicher im Fahrzeug untergebracht werden können.
- Wichtiger Hinweis: Leider können wir keine Rollstühle transportieren und keine Rollstuhlfahrenden befördern, da unsere Fahrzeuge nicht dafür ausgestattet sind.
7. Haftung
- Der Bürgerrufverkehr Dettingen an der Erms haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für mitgeführte Gegenstände und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.
- Schäden am Fahrzeug, die durch Fahrgäste verursacht werden, können in Rechnung gestellt werden.
8. Gemeinnützigkeit
Der Bürgerrufverkehr Dettingen an der Erms ist ein gemeinnütziges Projekt, das von ehrenamtlichen Fahrern getragen wird. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die Einhaltung dieser Regelungen angewiesen sind, um unser Angebot für alle Fahrgäste aufrechterhalten zu können.
Diese Beförderungsbedingungen können bei Bedarf angepasst werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team.