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Greift die private Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei ehrenamtlichem Bürgerrufverkehr mit dem eigenen Auto?

Der BüfoBus sucht Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Unsere Plattform ist online. Jetzt suchen wir ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, Menschen für die Organisation sowie Sponsoren und Spender, die den Aufbau des Bürgerrufverkehrs in Dettingen an der Erms unterstützen möchten.

Ehrenamt & Mitarbeit

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Ja, grundsätzlich greift die private Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei ehrenamtlichem Bürgerrufverkehr, wenn private Fahrzeuge unentgeltlich und ohne gewerblichen Charakter eingesetzt werden. Da Versicherer jedoch zwischen gelegentlichen Mitfahrten, organisiertem Fahrdienst und regelmäßiger Personenbeförderung unterscheiden können, sollten alle im Fahrteam vorab eine schriftliche Bestätigung ihrer Versicherung einholen. Zusätzlich werden ergänzende Absicherungen wie Fahrer-Unfallversicherung, Dienstreise-Kasko oder Vereinshaftpflicht empfohlen.

Im folgenden Dokument findet man umfassende Informationen zum Thema

Versicherungsleitfaden (3.2 MB)

Die entscheidenden Stellen im Dokument

  • In der Tabelle auf Seite 3 steht bei „Schäden an einem für den Verkehr genutzten privaten Pkw des Aktiven“ ausdrücklich: „Kfz-Haftpfl. TK/VK“ → Das zeigt, dass die normale Kfz-Haftpflichtversicherung des privaten Fahrzeugs zunächst zuständig ist.

  • Auf Seite 5 wird erklärt: „Die Kfz-Versicherung übernimmt durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursachten Personen- und Sachschäden …“

  • Besonders wichtig ist Seite 8 zur „Dienstreise-Fahrzeugversicherung“: Dort wird ausdrücklich beschrieben, dass ehrenamtliche Fahrten mit dem privaten Pkw grundsätzlich möglich sind und dass zusätzliche Absicherungen nur ergänzend sinnvoll sind.

  • Der Leitfaden schreibt außerdem: „Dies lässt sich auf den ehrenamtlichen Sektor übertragen und gilt demnach auch für die Beförderung von Personen mit dem eigenen Pkw im Rahmen eines bürgerschaftlichen Fahrdienstes.“

Trotzdem unsere klare Empfehlung:

Lassen Sie sich eine kurze schriftliche Bestätigung ihrer Versicherung geben, etwa: 

„Der Einsatz meines privat versicherten Fahrzeugs im Rahmen eines ehrenamtlichen Bürgerfahrdienstes ohne gewerbliche Gewinnerzielung ist im Rahmen meiner Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert.“

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